Es ist ja mittlerweile bekannt, daß Schutzbekleidung, insbesondere Helme, zum Neuwert zu ersetzen sind. Da gibt es in D mehrere Gundsatzurteile. Aber: Gilt diese Regelung auch in Österreich?? Wenn ein Unfall in Österreich passiert gilt wohl dortiges Recht. Wer weiß was dazu? Ich will mich, nachdem ich dort erlegt wurde auf keinen Fall mit einem Restwert zufrieden geben.
Wenn die Rechtslage wirklich klar ist - und das ist sie erst, wenn du die Zusage der gegnerischen Versicherung hast - "sollte" es eigentlich keine Probleme geben.
"Sollte" deshalb, weil die Versicherungen im Grunde halt alle gleich sind und erstmal gar nicht oder nur so wenig wie möglich bezahlen wollen!
Einfach die (Kauf-)Nachweise (Schadensgutachten, Rechnungen,...) aller beschädigten Dinge einschicken - in Kopie natürlich. Und dann warten. Mit Glück klappts beim ersten mal, wenn nicht, hartnäckig bleiben! Und wenn du eine RS-Versicherung hast, würd ich die auch in Anspruch nehmen. Ein Brieferl vom Anwalt hat halt mehr Gewicht wie eins von dir.
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