Nein, steht ja auch oben bzw. unten auf dem Dokument.
ZitatBeim nachstend näher beschriebenen Fahrzeug wurde vom Fahrzeughersteller KEINE BESCHRÄNKUNG in Form einer Fabrikats-oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen
ZitatEine Verpflichtung, diese Information mitzuführen, besteht nicht (§19 Abs.4 StVZO), wird zur Vermeidung unnötiger Schwierigkeiten aber dringend empfohlen
Aber is doch gut wenns die Freigabe gibt, auch wenn sie rein rechtlich nicht verpflichtend sein mag.