TRIUMPH-ZSO-STREET-TRIPLE-CUP-2008
Liebe Partner, Sponsoren und Freunde des gepflegten Reihendreizylinders, just in time geht der neue Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup an den Start.
Das Cup-Paket beinhaltet eine rennfertige Triumph Street Triple mit folgender Ausstattung: ° Öhlins-Gabelumbau, made by Sport-Evolution ° Öhlins-Federbein icherung 3. 0 Wertung, Preisgeld 4. 0 Bekleidung 5. 0 Grundlagen 6. 0 Fahrzeuge 7. 0 Technische Bestimmungen 7. 1. Fahrzeug 7. 2 Fahrgestell/Ausführung 7. 3 Motor 7. 4 Übersetzung 7. 5 Räder / Reifen 7. 6 Fahrzeugkontrolle 7. 7 Wartung / Reparatur 7. 8 Federraten des Öhlinsfahrwerks 7. 9 Kraftstoff 7. 10 Startnummern 8. Bekleidung 9. Werbe- / Sponsorenfläche 10. Ansprechpartner 11. Fahrerbesprechung 12. Folgen von Regelverstößen 13. Weitere Einsätze und Trainings 14. CUP Teilnahme im Folgejahr 15. CUP Teilnahmeverpflichtung 16. Support / Teileversorgung 17. Passform Lederkombi / Helm 18. Vorbehalte 19. Wie geht es weiter
ANLAGEN A Anmeldung / Cup Paket B Haftungsausschluss und Erklärung C Fragebogen Bekleidung
[b]1. AUSSCHREIBUNG
Für das Jahr 2008 wird von der Firma Franzen Sport Evolution/G-LAB Racing in Kooperation mit Triumph und der Medienpartnerschaft mit der Zeitschrift PS eine Rennserie für die Street Triple 675 ausgeschrieben. Die Serie wird in Zusammenarbeit mit dem DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) durchgeführt. Dort ist eine entsprechende B- oder Inter-Lizenz zu beantragen. Detailinformationen und Nennformulare sind erhältlich bei:
Franzen Sport Evolution Z.Hd. Frank Hoffmann Kesselheimer Weg 59-61 56070 Koblenz Telefon 0261/9888454 Fax: 0261/9888456 Mobil: 0177/3337413 email: info@street-triple-cup.de Und unter http://www.zso-triple-cup.de
2. TERMINE / KOSTEN
Die Rennserie Triumph ZSO Street Triple Cup 2008 umfasst fünf Veranstaltungen mit je zwei Wertungsläufen. Geplant sind folgende Rennstrecken: Schleiz Oschersleben Hockenheim Oschersleben Dahlemer Binz
Die genauen Termine werden ab ca. Mitte Januarfeststehen und auf http://www.street-triple-cup.de bekanntgegeben. Franzen Sport Evolution/G-LAB-Racing behält sich Änderungen vor. Der Teilnahmebetrag für das gesamte Paket inkl. Zubehörteile, Motorrad Triumph Street Triple und der Nenngebühren beträgt 10.499,-€ (Paketumfang als Anlage). Benötigte Ersatzteile, z.B.. zur Unfallreparatur, werden den CUP-Teilnehmern zu vergünstigten Preise zur Verfügung gestellt. Bei Nichtteilnahme an den einzelnen Veranstaltungen kann die Startgebühr auch anteilig nicht zurückerstattet werden. Infolge widriger Umstände oder höherer Gewalt ist es dem Veranstalter freigestellt, ein Rennen zu annullieren bzw. einen Ausweichtermin anzuberaumen. Falls Rennen gestrichen werden müssen, behält sich die Fa. Franzen Sport Evolution vor, die Anzahl der Läufe zu reduzieren oder Ersatzveranstaltungen zu benennen.
Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer/-innen, die sich mit den offiziellen Anmeldebögen angemeldet haben, die Teilnahmegebühr bezahlt haben, sowie im Besitz einer B-/I-Lizenz sind und deren Motorrad dem technischen Reglement/ CUP Paket entspricht. Ein Einstieg in die laufende Saison ist bei Bezahlung der anteiligen Nenngebühr unter Vorbehalt möglich. Die Entscheidung behält sich Sport Evolution vor. Sport Evolution/G-LAB Racing behält sich ebenfalls das Recht vor, Test- /Rennmotorräder zu Test- und/oder Einstellzwecken unter Rennbedingungen durch Sport Evolution/GLAB Racing Mitarbeiter bzw. Werksfahrer bei einzelnen Veranstaltungen einzusetzen. Generell gilt: Gastfahrer starten außerhalb jeder Wertung, dies gilt auch für evtl. erreichte Pokalränge.
3. WERTUNG, PREISGELD Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse berücksichtigt. Sieger ist der Fahrer mit der höchsten Punktzahl. Gewertet wird nach folgendem Modus: Platz: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Punkte:25 20 16 13 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
Im Klassement der einzelnen Rennen werden alle Fahrer gewertet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und für die gesamte Serie genannt haben, sowie in Besitz einer gültigen DMSB Inter- oder B- Jahreslizenz sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist auf Anfrage mit Veranstaltungslizenz möglich, jedoch generell nicht wertungspunktberechtigt. Die ersten 15 jedes Rennens erhalten Pokale. Alle Fahrer der Gesamtwertung, die an allen Rennen teilgenommen haben, erhalten einen Pokal. Der Gesamtsieger des Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup 2008 erhält einen Triumph-Cup-Teilegutschein im Wert von 1.800,-€. Für die folgenden Plätze der Gesamtwertung sind Triumph Cup-Teilegutscheine im Wert von Platz 2 1.300,00 € Platz 3 1.000,00 € Platz 4 800,00 € Platz 5 500,00 € ausgesetzt. Die Gutscheine beziehen sich auf die Produkte der CUP Partner und sind über Franzen Sport Evolution einlösbar.
Reifen Sonderwertung Hierfür schreibt der Reifenausrüster folgende Jahreswertung im Rahmen einer Gesamtwertung aus: Platz 1 3 Satz Reifen Platz 2 2 Satz Reifen Platz 3 1 Satz Reifen Platz 4 - 5 je 1 Hinterreifen Platz 6 - 10 je 1 Vorderreifen
Generell gilt: Bei Punktgleichheit entscheidet:
3.1. die Majorität der besseren Plätze auf den Punkterängen
3.2. in nachstehender Reihenfolge: die bessere Platzierung auf den Punkterängen im letzten, vorletzten, drittletzten usw. Lauf der Klasse.
4. BEKLEIDUNG Das Tragen der dem CUP Paket 2008 zugehörigen Fahrerausrüstung ist Pflicht. Ferner ist das Tragen eines Rückenprotektors ebenfalls vorgeschrieben. Es gilt das Deutsche Motorrad Sportgesetz des DMSB, nachzulesen im DMSB Motorrad Sporthandbuch oder unter http://www.DMSB.de. Der Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind für einen ordentlichen und den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Zustand der Fahrerausrüstung selbst verantwortlich. Bei nicht Entsprechen behält sich die Sport Evolution / DMSB Sportkommissare eine Startverweigerung vor.
5. GRUNDLAGEN Die Veranstaltung ist ein Wettbewerb für Motorräder. Bei der Durchführung werden neben den nachstehend abgedruckten Austragungsbedingungen folgende Bestimmungen und Bedingungen, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind, zugrunde gelegt: a) Deutsches Motorrad-Sportgesetz des DMSB b) die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB c) Veranstaltungsausschreibung und evtl. – insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z.B. Höhere Gewalt) – noch zu erlassende Ausführungsbestimmungen d) Allgemein gültige Bestimmungen des DMSB für Straßensport e) Sonderbestimmungen, Ausführungsbestimmungen und Nachträge des Reglements, die sich Sport Evolution in Abstimmung mit dem DMSB vorbehält. Mit der Einschreibung zum Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup 2008, beauftragt und bevollmächtigt die Fahrerin / der Fahrer oder der Bewerber, die Firma Franzen Sport Evolution, in seinem Namen die Nennung zu den Wertungsläufen abzugeben. Die Teilnehmer müssen keine Einzelnennungen zu den Veranstaltungen abgeben und erhalten automatisch, vor jeder Veranstaltung, ihre Nennungsbestätigung. Eventuelle Änderungen werden den Teilnehmern direkt durch den Veranstalter bekannt gegeben.
6. FAHRZEUGE Basismodell ist die Triumph Street Triple 675 , ausgeliefert durch Franzen Sport Evolution. Das Fahrzeug wird komplett umgerüstet, ready to race, ausgeliefert. Das Fahrzeug/ Cup Paket beinhaltet: ° Gabelumbau Öhlins/Sport Evolution Öhlins Federbein ° LSL Fußrastenanlage / SB Lenker ° Slip- on Schaldämpfer mit DB Eater ° Lampenmaske und Bugspoiler ° Übersetzungs Kit ° Pazzo Hebelsatz
Es sind ausschließlich Umbauteile aus dem Cuppaket erlaubt. Die Änderung des Schaltschemas ist erlaubt. Hier für wird ein entsprechender Umrüstkit angeboten. Nach Sturz/Unfall werden den Cupteilnehmerinnen / - teilnehmern die benötigten Teile zum Wiederaufbau zu Sonderpreisen zur Verfügung gestellt. Das Fahrzeug muss sich zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung in einem den technischen Bestimmung entsprechenden Zustand befinden. Durch die Verwendung der CUP Fahrzeuge unter Rennsportbedingungen besteht keinerlei Garantieanspruch gegenüber Triumph oder der CUP Organisation.
7.Technisches Reglement Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup 2008 7.1. Fahrzeug Basisfahrzeug für den Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup ist die Triumph Street Triple. Zum Einsatz darf nur das Fahrzeug kommen, das zu diesem Zweck geliefert wurde. Motor- und Fahrgestellnummern dürfen nachträglich nicht geändert werden. Sollte es erforderlich sein, dass ein neues Fahrzeug aufgebaut werden muss, kann dies ausschließlich mit Genehmigung von Sport Evolution geschehen. Der Umbau der Fahrzeuge wird von Sport Evolution, mit den für den Triumph-ZSO-Street-Triple- Cup vorgesehenen Kit-Teilen, erfolgen. Die Montage des Teile-Kit ist Pflicht. Die Montage anderer Teile beschränkt sich auf die Teile, die in der Optionalteileliste aufgeführt sind. Die dem Teile-Kit beigefügte Aufbauanleitung ist Bestandteil des Reglement. Generell gilt: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Die Motorräder müssen sich in einem optisch einwandfreien Zustand, versehen mit allen dem Klebeplan beinhaltenden Sponsorenaufklebern befinden. Sport Evolution behält sich ein Startverbot bei Nichteinhaltung vor. Änderungen, abweichend von der Serie, die im Technischen Reglement nicht beschrieben sind, sind verboten.
7.2.. Fahrgestell und Ausrüstung Folgende Teile werden gemäß der Aufbauanleitung demontiert, ausgetauscht oder umgebaut: -Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker und Rückspiegel -Sponsorenaufkleber gemäß Plazierungsvorgabe -Federn und Öl der Vorderradgabel, sowie das Federbein der Hinterradaufhängung -Antriebsritzel und Kettenrad -Fußrastenanlage vorne und hinten, mit Halter Schalthebel, Bremspedal und Bremslichtschalter -Endschalldämpfer -Seitenständer, Überbrücken des Seitenständerschalters -Lenker, Lenkerschalter links, Überbrücken des Kupplungsschalters und Signalhorn Achtung: Bei Rückrüstung müssen die elektrischen Brücken des Seiten- und Kupplungsschalters wieder entfernt werden. -Austausch der originalen Kühlflüssigkeit/Frostschutz gegen destilliertes Wasser Achtung: Durch den Austausch der Kühlflüssigkeit ist der Schutz gegen Einfrieren des Kühlsystems nicht mehr gegeben.
7.3. Motor Die Öl-Ablaßschraube und Öl-Einfüllschraube, sowie der Ölfilter müssen mit Sicherungsdraht gesichert sein. Es dürfen ausschließlich MOTOREXMOTORENÖLE verwendet werden. Jegliches angleichen oder entgraten von Teilen ist verboten. Einspritzanlage und Luftfilter: Änderungen sind unzulässig. Kupplung: Die Serienkupplung darf nicht geändert werden. Lamellen und Reibscheiben dürfen nur gegen orig. Triumph Teile getauscht werden. MOTORTUNING JEGLICHER ART IST VERBOTEN!! ALLES WAS NICHT AUSDRÜCKLICH ALS ERLAUBT BESCHRIEBEN IST, IST VERBOTEN.
7.4. Sekundärübersetzung Antriebsritzel und Kettenrad mit 525er Teilung können gegen im Kit enthaltene Übersetzungsalternativen ausgetauscht werden. Die auswählbaren Übersetzungen sind vorne Z16, Z15 und hinten Z48, Z49, alles in original Teilung. Weitere Änderungen sind unter Beibehaltung der originalen Teilung erlaubt. Das Verlängern der Antriebskette ist erlaubt. Die weiteren Altenativübersetzungen, die nicht im Cup-Paket enthalten sind, werden den Cupteilnehemern zum Vorzugspreis zur Verfügung gestellt. Es ist ausschließlich die Verwendung der Antriebsteile des Cup-Ausrüsters erlaubt.
7.5. Räder Die Verwendung von orig.Felgen ist Pflicht. Reifen Die nachfolgend aufgeführten Reifen sind vorgeschrieben. Es dürfen keine Reifen anderer Größen oder anderer Hersteller verwendet werden. Trockenreifen: DUNLOP BT003F vorn 120/70 ZR 17 BT003R hinten 180/55 ZR 17 Regenreifen: -------------------- vorn -------------------- hinten Vor Beginn des Trainings oder Rennens muß die Mindestprofiltiefe über die gesamte Breite der Reifenlauffläche mindestens 2,5 mm betragen. Das Aufwärmen der Reifen mit Reifenwärmern ist erlaubt.
7.6. Fahrzeugkontrollen Sport Evolution ist berechtigt, leistungsbeeinflussende Bauteile, wie zum Beispiel die ECU, auszutauschen, sowie technische Kontrollen an den Fahrzeugen vorzunehmen. Abholung der Maschine und Wiedermontage sind Sache des Teilnehmers. Zylinderkopf und Motorgehäuse sind mit Plomben gegen Demontage gesichert. Die Durchführung von Servicearbeiten wird hierdurch nicht beeinflusst. Beschädigung der Plomben führt zu Wertungsausschluß. Sport Evolution behält sich das Recht vor, am Veranstaltungsbeginn alle ECU´s einzusammeln und auszutauschen. Die Fahrzeuge müssen mit einem original Zündschlüssel gefahren werden. Ist eine Überprüfung durch Sport Evolution nicht möglich, führt dies zum Ausschluß aus der Wertung.
7.7. Wartung / Reparatur Es dürfen nur original Triumph-Ersatzteile und Teile, die wie oben beschrieben dem Reglement entsprechen, verwendet werden. Richtarbeiten am Fahrzeug sind nur mit Genehmigung von Sport Evolution gestattet.
7.8. Federraten des Öhlinsfahrwerks Die Federraten des Fahrwerks-Kit´s können, um den persönlichen Anforderungen gerecht zu werden, frei gewählt werden.
7.9.. Kraftstoff Es darf nur handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff von öffentlichen Tankstellen verwendet werden. Es gelten die Kraftstoffbestimmungen des DMSB.
7.10. Startnummern / Startnummerngrund Die Farbe der Startnummern ist bei Fahrzeugfarbe schwarz einheitlich weiß und bei Fahrzeugfarbe weiß einheitlich schwarz. Die Teilnehmer erhalten eine Dauerstartnummer für die gesamte Saison. Die Startnummern werden von Sport Evolution zur Verfügung gestellt und MÜSSEN verwendet werden.
8. Bekleidung Es darf ausschließlich die mit dem Kit ausgegeben Bekleidung verwendet werden.
9. Werbe- Sponsorflächen Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Aufkleber der Seriensponsoren exakt an den vorgegebenen Stellen zu platzieren. Eine entsprechende Skizze / Foto erhalten Sie mit Ihrer Nennungsbestätigung. Weitere Logos dürfen lediglich an den definierten Stellen lt. Skizze angebracht werden. Es dürfen nur Aufkleber von Firmen verwendet werden die nicht im Widerspruch / Wettbewerb mit den Ausrüstern des Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup stehen. (Bei Nichtbeachtung Wertungsausschluss) Sport Evolution hat das Recht, Rennresultate, Bilder oder Aufzeichnungen von Teilnehmern ohne zusätzliche Genehmigung des oder der Betroffenen honorarfrei zu Werbezwecken von Sport Evolution oder den an dem Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup beteiligten Sponsoren zu verwerten. Es dürfen nur Zubehör- und Ausrüstungsgegenstände verwendet werden, die nicht im Widerspruch / Wettbewerb mit den Ausrüstern des Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup stehen.
10. Ansprechpartner Zu jeder Veranstaltung entsendet Sport Evolution Verantwortliche, die mit der Durchführung des Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup beauftragt sind. Sie stehen Veranstaltern, Rennleitern, Sportkommissaren, technischen Kommissaren und den Bewerbern bzw. Fahrern als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Strafbefugnis bei den Veranstaltungen liegt bei der Rennleitung und den Sportkommissaren. Darüber hinaus können die offiziell benannten Sport Evolution Mitarbeiter weitere Strafen aussprechen.
11. Fahrerbesprechung Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen von DMSB, Veranstalter oder Sport Evolution sind Pflicht. Eine Nichtteilnahme an den Fahrerbesprechungen führt ggf. zum Ausschluß von den Rennveranstaltungen. Die Termine werden rechtzeitig im Zeitplan bzw. am Schwarzen Brett bekannt gegeben.
12. FOLGEN VON REGELVERSTÖßEN Werden Regelverstöße von den Sportkommissaren anerkannt, verliert der Fahrer/die Fahrerin ggf. die bei dem betreffenden Rennen gewonnenen Punkte und Prämien, auch wenn das offizielle Rennergebnis des Veranstalters keine Änderung mehr erlaubt.
13. Weitere Einsätze und Trainings Über die Läufe hinaus besteht für die Teilnehmer uneingeschränkt die Möglichkeit, weitere Trainings und Rennveranstaltungen zu bestreiten.
14. CUP-Teilnahme im Folgejahr Die Verwendung der Triumph Street Triple sowie des dazugehörigen CUP Paketes im Folgejahr ist unter der Voraussetzung möglich, dass es keine Änderungen des Fahrzeuges/Paketes gibt, die keine Chancengleichheit mehr gewähren. Die Einschätzung/Entscheidung darüber behält sich Franzen Sport Evolution/G-LAB-Racing vor. Die CUP Teilnehmegebühr wird dann unter Verwendung des Vorjahresfahrzeuges neu kalkuliert und zu gegebenen Zeitpunkt bekannt gegeben. Durch gebenenfalls sich ändernde CUP Partner/Ausrüster müssen eventuell Anbauteile / Zubehörteile / Ausrüstung ausgetauscht werden. Dies kann unter Umständen zu Zusatzkosten führen. (Die gesamte Preisgestaltung des Triumph-ZSO-Street-Triple-Cups wird stets fair und angemessen gestaltet bleiben).
15. CUP-Teilnahmeverpflichtung Sollte ein angemeldeter Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen nicht am Triumph-ZSOStreet- Triple CUP teilnehmen, so ist er verpflichtet für das erhaltene CUP Paket eine Nachzahlung von 2.800,-€ zu leisten. Sollte ein Teilnehmer an einem der Rennen nicht teilnehmen können, muß bis spätestens einen Tag vor der betreffenden Veranstaltung eine begründete Entschuldigung vorliegen.
16. Support / Teileversorgung Bei jeder Veranstaltung ist Sport Evolution mit einem Service Truck vertreten, der den technischen Support wie z.B. Beratung bei Fahrwerksabstimmung oder Hilfestellung bei Reparatur bietet. Es werden zu jedem Rennen entsprechende Techniker vor Ort sein. Des weiteren hält Sport Evolution eine Versorgung von Ersatz-/ Sturzteilen vor. Eine Garantie auf Vollständigkeit kann nicht gegeben werdet. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern steht eine kleine Hospitality mit Sitzgelegenheiten als Treffpunkt zur Verfügung.
17.Passform Lederkombi / Helm Sollte es bei Cup Teilnehmern Probleme mit der Passform der Lederkombis geben, besteht gegen Aufpreis die Möglichkeit diesen bei der Firma Skill Skin auf die persönlichen Masse abändern zu lassen. Sollte es bei Cup Teilnehmern Probleme mit der Passform der X-Lite Helme geben, so besteht die Möglichkeit diesen durch das individuelle Zusammenstellen verschiedener Innenpolsterungen den persönlichen Anforderungen gerecht zu werden.
17.Vorbehalte Aus Gründen der Sicherheit, höherer Gewalt oder behördlicher Auflagen behalten sich Sport Evolution, der DMSB und die Veranstalter das Recht vor, erforderliche Änderungen der Ausschreibung und des Reglements vorzunehmen. Die Teilnehmer (Bewerber und Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen: die FIM, die UEM, denDMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen: die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer),deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-Up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an Sport Evolution oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber / Halter / Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im FalleVon gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche -Tauglichkeit auf Dauer oder vorrübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus u. U. auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem DMSB bzw. gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt / Veranstaltungsarzt, Rennleiter / Fahrtleiter, Sportkommissare / Schiedsrichter).
18. Wie geht es weiter 18.1. Sie machen sich mit der Ausschreibung und dem Reglement vertraut.
18.2. Füllen Sie Anmeldung, Haftungsausschluß, Verzichtserklärung aus und senden Sie diese Unterlagen an Franzen Sport Evolution, z.Hd. Frank Hoffmann, Kesselheimer Weg 59-61, 56070 Koblenz.
18.3. Mit Abgabe der Nennung und Anerkennung der Bedingungen wird eine Anzahlung von 2.800,- € fällig. Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto: Sparkasse Koblenz, BLZ 570 501 20, Kt 999 999 999 999. Die Nennung für den Triumph-ZSO-Street-Triple-Cup-2008 wird erst nach Eingang der Unterlagen sowie der Anzahlung rechtsgültig.
18.4. Nach Eingang Ihrer Unterlagen sowie der Anzahlung erhalten Sie von uns Ihre Nennungsbestätigung sowie Ihren Lizenzantrag vom DMSB. Mit diesem Lizenzantrag gehen Sie bitte zu Ihrem Hausarzt und lassen sich Ihre sportliche Tauglichkeit bescheinigen. Bei erster Beantragung ist ein Passbild erforderlich.
18.5. Den Lizenzantrag schicken Sie bitte vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Unterlagen an Ihre regional zuständige ADAC- / DMV / AvD / ADMVSportabteilung oder den DMSB, Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt und überweisen die Lizenzgebühr mit beiliegendem Überweisungsträger.
18.6. Wenn Ihre Lizenz vom DMSB vorliegt, bitten wir Sie, eine Kopie an Franzen Sport Evolution, z.Hd. Frank Hoffmann zu senden.
18.7. Die Fahrzeugauslieferung erfolgen in zwei Chargen. Die erste Charge erfolgt im Februar, die zweite im März. Die Fahrzeuge werden komplett umgerüstet unter Zugabe aller übrig gebliebener Originalteile ausgeliefert. Die Reihenfolge der Auslieferung bestimmt der Eingang der Nennungen, bzw. des Nenngeldes. Die Fahrzeugauslieferung erfolgt in Koblenz.
18.8. Der Restbetrag wird eine Woche vor Abholung fällig, bzw. der Zahlungseingang muss bis zum Tag der Abholung erfolgt sein. Die Motorräder verfügen selbstverständlich über ordentliche Fahrzeugpapiere.
18.9. Die Teilnehmer erhalten vor jeder Veranstaltung eine Nennbestätigung mit allen erforderlichen Unterlagen sowie einem Zeitplan.
18.10. Alle nötigen Infos finden Sie ebenfall auf der Internet Seite http://www.street-triple-cup.de
Viel Spaß und Erfolg wünscht Ihnen ihr Franzen Sport Evolution Team
Bis dann Gruß Dynamite

WER SPÄTER BREMST, IST LÄNGER SCHNELL!!
Zuletzt geändert: 05.05.2008 00:35
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